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Elternbeiträge werden auch für den Juni 2020 nicht eingezogen
Eine neue Landesgesetzgebung hat den „Gebührenverzicht im KiTa-Bereich“ auf drei Monate verlängert. Das heißt, dass für drei Monate – April, Mai Juni 2020 – weder für die Kitas, noch für die Angebote der Betreuten und der Offenen Ganztagsschule Beiträge bzw. Gebühren eingezogen werden: Die Elterngebühren einschl. der Gebühren für die Mittagsverpflegung für den Monat Juni 2020 werden von den Eltern nicht abgerufen bzw. nicht eingefordert. Diese Regelung gilt für alle Eltern, d.h. auch für die Eltern, die die Notbetreuung oder die erweitere Regelbetreuung in Anspruch genommen haben bzw. in Anspruch nehmen.